Die Zucht von Camargue-Pferden

Kurzüberblick über die Entwicklung der Zucht

Die französiche Züchtervereinigung „Association des Éleveurs de Chevaux de Race Camargue“ (L.'A.E.C.R.C.) hat lange Zeit nach Anerkennung der eigenständigen Rasse „Camargue-Pferd“ das Ziel verfolgt, nur im Ursprungsgebiet gezogene Pferde dieser Rasse anzuerkennen. Nach Schließung des Zuchtbuches, welches im Ursprungsgebiet geführt wird, ist später eine vorsichtige Bereitschaft entstanden, auch Camargue-Pferde außerhalb des Ursprungsgebietes der Camargue anzuerkennen. Dies jedoch stets unter der Prämisse, dass diese Pferde nachweislich von Elterntieren aus dem Ursprungsgebiet abstammen und im Zuchtbuch des Ursprungsgebietes registriert sind. Diese Pferde werden in Frankreich mit dem Zusatz „HB“ (Hors berceau) geführt.

Auf Grund der Schließung des Zuchtbuches im Ursprungsgebiet können heute auch dort keine weiteren Pferde mehr  Eingang in die Reinzucht finden, wenn deren Vorfahren nicht durch einen lückenlosen Nachweis ihre Abstammung auf das Stutbuch des Ursprungsgebietes nachweislich zurückführen können !

Folgerichtig hat die FN auch dies bei dem Zuchtprogramm für die Rasse Camargue und im Rahmen der Harmonisierung der EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt und die Reinzucht des Camargue vorgeschrieben. Pferde mit der Rassebezeichnung "Camargue" (Camg) müssen daher immer reinblütige Camargue-Pferde sein.

Auch das Einbringen von Pferden anderer EU-Mitgliedsstaaten darf nur nach den Richlinien der FN erfolgen. So bestanden Zweifel, ob die aus Italien nach Deutschland eingeführten Pferde mit der Rassebezeichnung "Camargue-Delta" oder "Cavalli del Delta"  diese Richtlinien erfüllen.

Für Käufer eines Camargue-Pferdes ist es also exorbitant wichtig, sich die Papiere sowie den Abstammungsnachweis der Eltern/Eltern-Tiere genau anzusehen!

Die Zucht im Ursprungsgebiet

Die Zucht im Ursprungsgebiet ist dort seit Generationen von den "Manadiers" - den Züchtern der schwarzen Stiere und der weißen Pferde - sowie von vielen kleinen Züchtern in der Hand der einzelnen Familien verfolgt worden. Die großen Züchter führten ein eigenes Zuchtbuch für ihre jeweilgen Zuchtlinien, wobei Grundlage der Zucht in der Camargue immer das ursprüngliche Wildpferd war.

Jeder Züchter verfolgte mehr oder weniger ein persönliches Zuchtziel mit  seinen Anpaarungen und es wurden und es werden auch heute noch Hengste der einzelnen Züchter gelegentlich getauscht oder ausgeliehen, so dass eine genetische Vielfalt bestehen konnte. Der eine Züchter sah den Schwerpunkt mehr  in der Umgänglichkeit der Pferde, der andere mehr in der Leistungsfähigkeit als Stierpferd.

Sehen Sie sich einmal das nachfolgende Video an, das viel über die Philosophie der alten Manadiers aussagt:

Paroles des Manadiers

Im Jahre 1964 gründete sich eine Züchtervereinigung in der Camargue, die sich zum Ziel setzte, das Camargue-Pferd auch offiziell als eigenständige Rasse anerkennen zu lassen. Doch erst im Jahre 1978 wurde das Camargue-Pferd als eigenständige Rasse vom französischen Zuchtverband "Haras nationaux" anerkannt und ein Zuchtbuch für alle Camargue-Pferde eingerichtet. Dieses Zuchtbuch wurde, nach dem allen Züchtern Gelegenheit gegeben wurde, ihre Pferde eintragen zu lassen, dann im Jahre 1990 geschlossen.

Heute können keine weiteren Pferde mehr in das Zuchtbuch aufgenommen und als reinblütiges Camargue-Pferd registriert werden, sofern die jeweiligen Elterntiere ihren Ursprung nicht auf die im Zuchtbuch eingetragene Pferde  nachweisen können. Für die Zucht von Camargue-Pferden ist die Reinzucht - also die Zucht ohne Einkreuzung fremder Rassen - als einzige Zuchtmethode vorgeschrieben.

Die "Association des Eleveurs de Chevaux de Race Camargue" , Mas du Pont de Rousty , 13200 Arles, Frankreich vertritt die Interessen der Züchter sowohl im Ursprungsgebiet wie auch außerhalb der Camargue und ist für die Vorgaben des Rassestandards verantwortlich. Die Vereinigung der französischen Züchter bewertet auch Stuten und hat bisher die Hengstkörungen durchgeführt.

Aufhebung des Körzwanges

Nach dem  der Körzwang in Frankreich als behördliche Verordnung ebenso wie in Deutschland und in der gesamten EU aufgehoben wurde, besteht keine Verpflichtung zur Körung von Hengsten mehr.  Wenn auch die Zeiten vorbei sind, in  denen Hengste "grundsätzlich zwangskastriert" werden mussten, wenn sie nicht gekört waren, sollten Körungen weiterhin erfolgen, damit der anspruchsvolle Zuchtstandard und die Qualität der Nachzucht erhalten bleiben.

Die Aufhebung eines gesetzlichen Körzwanges bedeutet  nicht, dass eine Vereinigung von Züchtern eine Körung für seine Mitglieder und die dort registrierten Pferde nicht doch durchführen kann.

Nicht gekörte Hengste können zwar in die Reinzucht des Camargue einfließen, sie tragen jedoch nachhaltig den Makel der Nichtkörung, so dass die verantwortungsvollen Züchter auch nur gekörte Hengste einsetzen werden. Der Französische Zuchtverband wäre daher sicher gut beraten, auch weiterhin Körungen für seine Mitglieder und die im Zuchtbuch registrierten Pferde durchzuführen, um die Einhaltung des Rassestandards zu gewährleisten und die Qualität der Nachzucht zu fördern.

Im Ursprungsgebiet werden zur Zeit  keine Körungen durch die Züchtervereinigung mehr durchgeführt. Vorstellungen und Prämierungen von Hengsten werden jedoch weiterhin  beim  Championnat du Cheval de Race Camargue vom "L.'A.E.C.R.C." auf der Mas de la Cure - Saintes Maries de la Mer durchgeführt und eine Prämierung der Hengste sowie "Empfehlung zur Zucht" vorgenommen. Dies entspricht in soweit den Körungen der staatlich anerkannten Zuchtverbände in Deutschland. Es bleibt also ein anerkannter und wie in der Vergangenheit bei den Körungen wichtiger Indikator für die Qualität der prämierten und für die Zucht empfohlenen Hengste.

Ebenso wird bei den Stuten und Fohlen verfahren, die vorgestellt und prämiert werden können.

Empfehlung statt Körung in der Camargue

Der französische Zuchtverband hat also die "Körung" durch eine "Empfehlung" ersetzt.  Von den auf den in der Veranstaltung "Championat du Cheval de Race Camargue" im Jahre 2013 vorgestellten Hengsten wurden in der Gruppe der 3-jährigen von 14 Vorstellungen nur 6 zur Zucht empfohlen! Dies zeigt, dass die Selektion und die Anforderungen weiterhin streng gehandhabt werden, so dass auch ohne Körung im Ursprungsgebiet die Kriterien für die anspruchsvolle Zucht vorliegen.

Die Zucht in Deutschland

Die Zucht in Deutschland wird von der FN Reiterlichen Vereinigung für alle staatlich anerkannten Pferdezuchtverbände festgelegt. Näheres über die FN erfahren Sie unter

FN Reiterliche Vereinigung


Der Abstammungsnachweis dieser Pferde kann jederzeit durch eine DNA-Analyse belegt werden, da die Zuchtverbände entsprechende Haar- oder Blutproben bei Eintragung vornehmen.

Die Deutschen Zuchtverbände regeln die Zucht nach den Bestimmungen der FN. Hierzu sind die Zuchtbestimmungen wie folgt in der ZVO (Zuchtverbandsordnung) festgelegt:

Zuchtbestimmungen in Deutschland

Die Zuchtverbandsordnung (ZVO) der FN können Sie mit folgendem Link nachlesen:

ZVO

Pure sang Camargue en Allemagne

(PSC)

Für die Rasse "Camargue" (Camg) besteht ein absolutes Reinzuchtgebot. Auch die in Deutschland gezogenen und beim Rheinisch-/Westfälischen-Pferdestammbuch e.V. registrierten Camargue-Pferde  sind daher immer reinblütige Camargue-Pferde nach den Vorgaben der FN und den Zuchtbestimmungen des Ursprungsgebietes!

Die nationale Zuchtorganisation in Frankreich führt das Ursprungszuchtbuch. Näheres hierüber unter

Les Haras nationaux


Das Verfahren der Reinzucht des Camargue-Pferdes wird im folgenden leicht verständlichen Beitrag erklärt:

Die Reinzucht des Camargue-Pferdes in Deutschland

Bei dem Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar wird die Eintragung des Camargue in dem nachfolgenden Link beschrieben:

Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar

Stutenvorstellung, Leistungsprüfung und Hengstkörung

Die Deutschen Zuchtverbände führen für alle bei ihnen eingetragenen Pferden/Zuchtpferden Veranstaltungen durch, auf denen Stuten vorgestellt und als Zuchttiere registriert und bewertet werden. Ebenso werden Fohlen vorgestellt und bewertet, soweit sie mit der Stute vorgestellt werden.

Soweit die vorgestellten Stuten nach Einschätzung der Bewertungskommission hervorragende Eigenschaften aufweisen, werden diese für eine Vorstellung als "Elite-Stute" bei einer weiteren Veranstaltung vorgeschlagen. Sie können dort als sogenannte "Staatsprämienstute" prämiert werden, mit der Folge, dass der Züchter unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie bei Nachzuchten aus dieser Stute vom Zuchtverband bzw. dem zugehörigen Bundesland erhält.

Die einzelnen Zuchtverbände der Länder  regeln die Anforderungen und die Auswahl sowie Prämierungen unterschiedlich.

Hengste werden - obwohl der sogenannte "Körzwang" aufgehoben wurde - als Zuchthengste bewertet und gekört. Die Körung verfolgt ebenso wie die Staatsprämie bei Stuten den Zweck, die Qualität der Nachzucht durch Bewertung von unabhängigen Fachleuten zu fördern.

Bei den Hengstkörungen - die in der Vergangenheit für einzelne Rassen durchgeführt werden, ist es nicht ungewöhnlich, wenn nur 30 bis 40 % der vorgestellten Tiere gekört werden.

Ebenso zeigt die Zahl der Stuten nur einen geringen Prozentsatz, d. h., nur wenige Tiere eines Vorstellungszeitraumes werden als Elitestuten und Staatsprämienstuten prämiert und ausgezeichnet.

Dies ist auch gut so, denn die Qualität der Nachkommen soll schließlich bei jeder Pferderasse gefördert werden und erhalten bleiben.

Auch bei den Spezialrassen, die zum Teil in Reinzucht gezüchtet werden, ist dieses Verfahren durchaus üblich und kann auch sinnvoll sein.

Die bei Sportpferden schon lange üblichen Leistungsprüfungen sowohl für Hengste wie auch für Stuten, sollen nunmehr auch vermehrt  auf die Spezialrassen ausgedehnt werden. Dies macht es allerdings erforderlich, dass bei den Leistungsprüfungen die rassespezifischen Eigenschaften dieser Pferde geprüft und bewertet werden müssen. Leider ist hierauf in der Vergangenheit nicht hinreichend Rücksicht genommen worden.

Die Landeszuchtverbände haben bisher Leistungskriteren für einige Spezialrassen festgelegt. Für die Rasse "Camargue" ist dies bisher jedoch unterblieben, dies offensichtlich, da die Population dieser Rasse in Deutschland nur in  äußerst geringem Umfang vorliegt und wegen der Problematik der rassespezifischen Anforderungen hier auch keine besondere Neigung besteht, Leistungsrpüfungen für die Rasse "Camargue" in Deutschland durchzuführen.

So macht es bei der Rasse "Camargue" auch wenig Sinn, die Leistungsfähigkeit für diese Pferde  auf ein Zeitlimit bei den verschiedenen Gangarten zu bewerten. Insbesondere ist die "Fremdreiterprüfung" wenig hilfreich, die besonderen Fähigkeiten des Camargue-Pferdes zu prüfen, sind doch die allerwenigsten Bereiter der Zuchtverbände mit der ganz besonderen Arbeitsreitweise der Gardians vertraut.

Die Leistungsprüfungen der Deutschen Zuchtverbände sind für Pferde der Rasse "Camargue" nahezu bedeutungslos. Auf eine Teilnahme an Leistungsprüfungen sollte für die Rasse "Camargue" daher bei den vorliegenden Bedingungen verzichtet werden.

Auch die Züchter im Ursprungsgebiet verzichten auf Leistungsprüfungen in einem  in Deutschland üblichen Sinn. Dort werden die Pferde zwar ebenfalls bei entsprechenden Veranstaltungen  bewertet und prämiert, jedoch ausschließlich durch Vorstellung "unter dem Sattel" des Vorstellenden. Aus diesem Grunde werden im Ursprungsgebiet die Vorstellungen frühestens 3-jährig vorgenommen. Eine Bewertung erfolg dort auch nach den rassespezifischen Anforderungen in verschiedenen Prüfungen.

Wegfall der Körung im Ursprungsgebiet

Im Ursprungsgebiet wurden ab dem Jahre 2013 keine "Körungen" (frz.: "Approbation") der Hengste mehr durchgeführt. Statt dessen werden die Hengste nunmehr bei den Vorstellungen "zur Zucht empfohlen" (frz.: "Recommandé"). Dies entspricht faktisch den Anforderungen der bisherigen Körungen. Für die Züchter ist es daher nach wie vor notwendig, ihre Hengste auf der "CAMAGRI" - der Zuchtveranstaltung in Ursprungsgebiet - vorzustellen, um dieses "Qualitätssiegel" zu erhalten. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob mit einem Hengst, die bei der Vorstellung durchgefallen ist, d. h. der nicht gekört wurde oder nicht das Qualitätssiegel "Recommandé"  erhalten hat, von dem einen oder anderen Züchter zur Zucht eingesetzt wird. Solche Nachzuchten werden  am Markt der verantwortungsvollen und renommierten Züchter jedoch  nicht bestehen. Für den Gelegenheitszüchter auch in Deutschland wird es daher problematisch, einen nicht gekörten oder nicht "empfohlenen" Hengst zur Zucht einzusetzen, da die Nachzucht immer den "Makel" der fehlenden "Empfehlung" im Ursprungsgebiet hat!

Aktuelle Zuchtsituation in Deutschland

Wie bekannt, werden im Ursprungsgebiet keine Körungen – wie bei allen Deutschen Zuchtverbänden üblich – mehr durch die Züchtervereinigung "L.'A.E.C.R.C." durchgeführt. Vorstellungen und Prämierungen von Hengsten werden jedoch weiterhin  beim  Championnat du Cheval de Race Camargue auf der „Mas de la Cure - Saintes Maries de la Mer „ durch die Züchterverinigung abgehalten und eine Prämierung der Hengste sowie eine "Empfehlung zur Zucht" vorgenommen. Dies entspricht in soweit auch den Körungen der staatlich anerkannten Zuchtverbände in Deutschland. Diese „Empfehlung“ ist also ein anerkannter und wie in der Vergangenheit auch bei den Körungen in Frankreich wichtiger Indikator für die Qualität der prämierten und für die Zucht empfohlenen Hengste. Die Züchter aus dem Ursprungsgebiet werden daher die Hengste, welche bei der Vorstellung „nicht zur Zucht empfohlen“ wurden, auch nicht zur Zucht einsetzen.

Wenn daher „nicht zur Zucht empfohlene“ Hengste dennoch von Züchtern nach Deutschland zum Zwecke des Zuchteinsatzes importiert werden, können diese auch von einzelnen Deutschen Zuchtverbänden in Unkenntnis der „nicht erfolgten Empfehlung“ des Ursprungsgebietes gekört werden, obwohl sie damit nur unzulänglich den Vorgaben des Rassestandards aus dem Ursprungsgebiet entsprechen.

Verantwortungsvolle Züchter sind daher gut beraten, die Papiere der zur Zucht vorgesehenen Pferde genauestens zu überprüfen, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, dass ihre Nachzucht damit mit dem Makel „nicht zur Zucht geeignet“ behaftet ist. Weiterhin besteht noch das Problem der aus Italien importierten Pferde, bei welchen die Abstammungsurkunden des Italienischen Zuchtverbandes nicht den Anforderungen der FN genügen, da sie nicht nachweislich das Reinzuchtgebot erfüllen. Auch hier ist also eine genaue Überprüfung der Abstammung in jedem Einzelfall und bei allen Eltern/Eltern-Tieren erforderlich, obwohl diese Pferde neue Papiere mit deutscher Lebensnummer von einem Pferdezuchtverband erhalten haben.

Käufer müssen die Abstammung  daher  in Zukunft genau überprüfen

Käufer, die Wert auf Reinblütigkeit und Rassestandard sowie Qualität ihres Camargue-Pferdes legen, müssen in Zukunft insbesondere auch die  Abstammung der Hengste aus dem Ursprungsgebiet sehr ganau  überprüfen. So können auch Hengste mit Papieren und der Rassebezeichnung "Camargue" in Deutschland oder anderen Ländern in die Zucht einfließen, obwohl sie im Ursprungsgebiet bei der Zuchtveranstaltung der französischen Züchtervereinigung nicht vorgestellt wurden oder sogar durchgefallen sind. Voraussetzung ist allerdings, dass solche Tiere von einem Deutschen Zuchtverband nach den Richtlinien der ZVO und den Anforderungen im Hinblick auf einwandfreie Beurteilung und Körung die Zulassung erhalten.

Käufer von Pferden aus dem Ursprungsgebiet müssen daher auch insbesondere darauf achten, ob das männliche Tier als "Étalon" oder als "Entier" bezeichnet ist. Im Ursprungsgebiet und in der französischen Sprachbedeutung ist ein "Étalon" immer ein "gekörtes und zur Zucht zugelasennes" oder "zur Zucht empfohlenes" männliches Tier, ein "Entier" ist danach ein nicht kastriertes  männliches Tier, welches jedoch  n i c h t  gekört und zur Zucht zugelassen bzw. empfohlen wurde!

Körungen bei den Deutschen Zuchtverbänden

Erfreulich ist, dass das Rheinische Pferdestammbuch e. V. ebenso wie andere staatlich  anerkannte Zuchtverbände der Länder weiterhin an den Körungen der Hengste festhalten, obwohl der "gesetzliche" Körzwang aufgehoben wurde. Auch ist zu fordern, dass hier die Hengste erst als 3-jährige vorgestellt werden müssen, da die Rasse "Camargue" zum einen als "Spätentwickler" einzustufen ist und zum anderen auch im Ursprungsgebiet die Hengste bisher immer als 3-jährige vorgestellt wurden. Damit könnten dann auch die 3-jährigen Hengste der Rasse "Camargue"  an einer Prämierung teilnehmen.

Grundsätzlich können Hengste in jedem späteren Alter zur Körung vorgestellt werden. Einige Zuchtverbände erkennen die Körungen anderer Zuchtverbände an, bei anderen wird immer eine eigene Körung des Hengstes gefordert. 2-jährige Hengste „sollen“ 2 ½-jährig (regelmäßig im November beim Rheinischen Pferdestammbuch) vorgestellt werden, um an der Prämierung teilnehmen zu können. 2-jährig ist das Pferd auch mit 2 ½ Jahren! Dann nehmen sie in jedem Fall unabhängig von der Teilnehmerzahl in der Gruppe "Camargue" oder der Gesamtgruppe "Spezialrassen" an der Prämierung teil.

Das Prozedere der „Prämierung“ bei späterer Vorstellung ist nicht eindeutig geklärt. Bislang wurden nach heutigem Kenntnisstand beim Rheinischen Pferdestammbuch e. V. noch keine Pferde prämiert, die 3-jährig und älter vorgestellt wurden. Das Reinzuchtgebot ist in der ZVO von der FN als Dachorganisation für alle Pferdezuchtverbände für verbindlich erklärt worden. Die Körungsbedingungen bleiben jedoch jedem Zuchtverband selbst überlassen. Ebenfalls ist jeder Zuchtverband für die Einhaltung des von der FN vorgebenen Reichzuchtgebotes für die bei ihm eingetragenen Pferde der Rasse "Camargue" verantwortlich. Dies bedeutet, dass jeder Zuchtverband die Abstammung neu einzutragender Pferde der Rasse "Camargue" gewissenhaft und nachvollziehbar im Sinne der ZVO zu überprüfen hat. Zweifelhafte Abstammungsnachweise anderer (insbesondere anderer EU-Zuchtverbände) dürfen nicht anerkannt werden oder durch Eintragung der Pferde im Vorbuch und Ausstellung neuer eigener  Papiere durch den Zuchtverband  legalisiert werden.

Die in Deutschland gezüchteten Pferde mit der Rassebezeichnung "Camargue" (Camg) sollten damit immer den Anforderungen der ZVO und den Vorgaben aus dem Ursprungsgebiet entsprechen.


Nicht jeder Schimmel ist ein Camargue-Pferd, aber jedes reinblütige Camargue-Pferd ist immer ein Schimmel!

Camargue-Pferden werden bekanntlich mit schwarzem oder braunem Fell geboren und mit den Jahren weiß. Bei einigen Tieren erfolgt das sogenannte „Auspigmentieren“ - also die Farbveränderung bereits nach wenigen Monaten, bei anderen dauert es einige Zeit, bis sie zum weißen Schimmel werden. Spätestens im Alter von 5 Jahren sollte ein reinblütiges Camargue-Pferd zumindest erkennbar ansatzweise weiß werden. Ab dem 6. Jahr und spätestens im 7. Lebensjahr auch dann bis auf dunkle Fellstellen an den Beinen gänzlich als weißer Schimmel erkennbar sein.

Manche Camargue-Pferde zeigen im Alter bräunliche Flecken, die insbesondere im Sommmerfell sichtbar sind. Dies ist kein Mangel oder Makel und entspricht durchaus dem Zuchtstandard. Ebenso wie die Frage der Huffarbe ist dies reine Geschmacksache. So gibt es z. B. auch Liebhaber für einen (einzelnen) hellen Huf am Pferd, wie auch für die „Sommersprossen“ und auch die für Camargue-Pferde typischen Schnippen“! Helle Hufe sind allerdings weicher und nutzen sich schneller ab. Schnippen sind etwas empfindlich gegen Sonneneinstrahlung.

Nicht dem Zuchtstandard entsprechen jedoch Pferde, die auch im Alter von 5-6 Jahren noch nicht annähernd weiß werden, d.h. als „Apfelschimmel“, „Grauschimmel“ oder als farbiges Pferd anzusehen sind. Hier schlägt ein zu starker Fremdbluteinfluss durch, der auch bereits viele Generationen zurückliegen kann, so dass diese Pferde nicht dem Rassestandard entsprechen.

Es ist daher sinnvoll, Hengste auch „abzukören“, wie dies in der Camargue bereits häufig geschehen ist. Pferde mit diesem Mangel sollten daher auch nicht mehr für die Zucht eingesetzt und bei Veranstaltungen, in welchen die Rasse „Camargue“ präsentiert wird, ebenfalls nicht mehr eingesetzt werden.

Was die Frage der Zucht in Deutschland und das Ausstellen von Zuchtpapieren anbelangt, ist folgendes klarzustellen: Alle regionalen Zuchtverbände (der Länder) sind verpflichtet, die Bestimmungen der ZVO der FN einzuhalten. In dieser Zuchtverbandsordnung ist festgelegt, dass die Zucht von Camargue-Pferden ausschließlich  in Reinzucht erfolgen darf. Dies bedeutet, dass keine Pferde Zuchtpapiere mit der Rassebezeichnung „Camargue“ (Camrg) erhalten können und dürfen, wenn die Abstammung der Vorfahren nicht lückenlos bis auf die Vorfahren im Zuchtbuch des Ursprungsgebietes nachzuweisen ist. Eine Ausnahme gilt lediglich für Pferde, deren Vorfahren bereits vor Eröffnung des Zuchtbuches im Ursprungsgebiet geboren wurden. Hier muss allerdings die Ahnenkette bis dahin  zurück ebenfalls lückenlos und durch entsprechende Zuchtpapiere von einem staatlich anerkannten Zuchtverband nachgewiesen werden. Ein Einbringen anderer Pferde in die Reinzucht des Camargue-Pferdes über ein Vorbuch der Zuchtverbände ist daher nach der ZVO ausgeschlossen. Das Rheinische Pferdestammbuch hat dies auch bisher streng beachtet, wohingegen bei anderen Zuchtverbänden gewisse Zweifel angebracht sind, ob dort die ZVO auch immer beim Ausstellen von Zuchtpapieren vollständige Beachtung findet.

Auch wurde bei einer Recherche festgestellt, dass bei einem Zuchtverband in der Vergangenheit leider Verwechslungen von Elterntieren und nicht gänzlich klare Abstammungsnachweise der Vorfahren vorlagen, so dass hier eine gewisse Unsicherheit gegeben ist.

Was das Einbringen von nicht gekörten Hengsten anbelangt, ist hier die Situation auf Grund der EU-Richtlinie in der Tat etwas unklar und unglücklich! Das Rheinische Pferdestammbuch  jedenfalls verweigert ebenso wie die anderen Deutschen Zuchtverbände ein Ausstellen von Papieren für die Nachzucht mit der Rassebezeichnung „Camargue“, wenn der Hengst nicht vom jeweiligen Zuchtverband gekört oder anerkannt wurde. Hier hat sich trotz der EU-Richtlinie auch noch nichts geändert, da die Zuchtverbände in Deutschland dies satzungsgemäß festgelegt haben und dies so für die Mitglieder im Zuchtverband daher bindend ist. Nachkommen nicht gekörter Hengste können und konnten daher auch bisher keine Papiere mit der Rassebezeichnung „Camargue“ erhalten. Ein weiteres besonderes Problem ist allerdings, dass nunmehr Hengste aus der Camargue als „Entier“ importiert werden können und dann möglicherweise in Deutschland gekört werden. Der „Entier“ ist ein nicht kastriertes männliches Tier, welches jedoch im Gegensatz zum „Étalon“ auch nicht gekört oder zur Zucht vom französischen Zuchtverband empfohlen wurde.

Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob der „Entier“ bereits beim französischen Zuchtverband zur „Körung“ oder zur „Empfehlung für die Zucht“ vorgestellt und dabei abgelehnt wurde. Damit wäre dieser Hengst  jedoch für die Zucht nicht empfohlen und damit auch nicht geeignet!

Zum Thema „Fremdblut“  kann folgendes festgestellt werden: Fremdbluteinflüsse sind seit den prähistorischen Zeiten immer mal mehr oder weniger häufig sowohl durch Zufälligkeiten wie auch durch gezielte Einkreuzungen vorgekommen. Durch die Unzugänglichkeit des Ursprungsgebietes, in dem noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts eine wild lebende Population bestand, hat sich das Camargue-Pferd jedoch infolge der dort bestehenden äußerst harten Lebensbedingungen immer wieder in großen Teilen von diesem Fremdbluteinfluss befreit, denn die betroffenen Pferde konnten zum größten Teil nicht überleben. Es ist jedoch auch immer wieder feststellbar, dass dieser Fremdbluteinfluss, der in geringer Weise heute noch vorhanden ist, auch nach vielen Generationen mehr oder weniger stark in Erscheinung tritt. Um eine „Konservierung“ dieses Fremdbluteinflusses zu vermeiden, sollten daher solche Pferde auch nicht in der Zucht für das reinblütige Camargue-Pferd zum Einsatz kommen. Damit ist jedoch auch zwangsläufig ein züchterisches „Zurückdrängen“ der Melanomgefahr – wie bei allen anderen Schimmeln auch – nicht denkbar, da damit  die Ursprünglichkeite und evolutionale Entwicklung des Camargue-Pferdes beeinträchtigt würde.

Namensgebung und Registrierung

Bei der Namensgebung der in Deutschland gezogenen Camargue-Pferde wird die Namensgebung ebenfalls wie im Ursprungsgebiet vorgenommen. In dieser Weise  folgt die Namensgebung in Deutschland daher der Vorgabe aus dem Ursprungsgebiet, so dass der Name in jedem Jahrgang mit dem gleichen Buchstaben beginnt. Im Jahre 1988 begann wieder das Alphabet mit dem Buchstaben "A" bis zum Buchstaben "V" im Jahre 2009. Die Buchstaben "X", "Y" und "Z" werden dabei nicht vergeben, so dass der Zyklus also 20 Jahre beträgt. Im Jahre 2010 wurde also wieder mit dem Buchstaben "A" begonnen.

Bevorzugt werden Namen gewählt, die Bezug zum Ursprungsgebiet oder zumindest zum französischen Sprachraum haben.

Bei der Registrierung des Namens der Nachzuchtpferde wird ebenso nicht, wie bei anderen Pferderassen häufig, der Anfangsbuchstabe des Hengstnamens beim Namen des Nachzuchtpferdes als 1. Buchstabe verwendet.

Weiterhin ist im Ursprungsgebiet auch ein "Suffixname" üblich, der Aufschluss über  die Zuchtstätte gibt. Der Suffixname ist ein Namenszusatz nach dem eigentlichen Namen des Pferdes. Auch in Deutschland wird so von verantwortungsbvollen Züchtern verfahren, wobei es allerdings notwendig ist, diesen Suffixnamen bei der FN eintragen zu lassen. Nur dann  wird dieser Suffixname auch  in die Zuchtpapiere eingetragen und ist weltweit für die Zuchtstätte geschützt. Somit gibt der Name damit auch  immer Aufschluss über die Zuchtstätte und über das Alter des Pferdes.

Dieses Verfahren ist ebenfalls in der ZVO (Zuchtverbandsordnung) der FN Reiterlichen Vereinigung Warendorf festgelegt.

Die Zucht im Ursprungsgebiet und in Frankreich

Die Zucht in Frankreich basiert ebenso wie die Zucht in Deutschland ausschließlich auf Pferden, deren Vorfahren  im Ursprungsgebiet anerkannt wurden. Hier ist die Züchtervereinigung maßgebend, welche die Kriterien der Zucht in ihrer Satzung festlegt. Alle Camargue-Pferde in Frankreich erhalten dabei Papiere des "Haras Nationaux in Uzes", der auch das Zuchtbuch für diese Rasse führt.

Die Züchter in Frankreich, die in der Züchtervereinigung „L'A.E.C.R.C“ organisiert sind, werden in vier Gruppen eingeteilt:

„M“ (Manade) bedeutet, dass diese Zucht als Manade anerkannt ist und mindestens über 20 ha Weideland sowie mindestens 4 Zuchtstuten verfügt und im Ursprungsgebiet ansässig ist. Das Ursprungsgebiet ist in Artikel 3, Anhang II, der Verbandsordnung festgelegt. Eine Manade ist ein Zuchtbetrieb für Pferde und/oder Rinder.

„HM“ (Hors Manade) (dtsch: außerhalb einer Manade) bedeutet, dass diese Zucht im Ursprungsgebiet ansässig ist, aber keine Manade ist, da die Anforderungen in Bezug auf Fläche und Zahl der Zuchtstuten nicht gegeben ist. Es handelt sich dabei also um einen kleinen Zuchtbetrieb (Gelegenheitszüchter), bei dem die Haltung der Pferde in der Regel etwas problematisch ist, da die Größe der Weidefläche und die Zahl der Pferde keine Aufzucht in einer größeren Herde ermöglicht, welche für das soziale Verhalten der Jungtiere von wesentlicher Bedeutung ist.

„HB“ (Hors berceau) (dtsch: außerhalb der Wiege) bedeutet, dass der Züchter außerhalb des Ursprungsgebietes ansässig ist. Hier gibt es faktisch auch keine Manaden, wenngleich es einige Züchter gibt, welche die Anforderungen erfüllen!

„HB-Pays“ (Hors berceau – Etranger) (dtsch: außerhalb der Wiege im Ausland) Die vierte Gruppe sind Züchter, die Mitglied der Züchtervereinigung sind, aber die Zucht im Ausland (außerhalb Frankreichs) betreiben.

Insgesamt sind in der Französischen Züchtervereinigung 
„L' Association des Éleveurs de Chevaux de Race Camargue“ ("L'A.E.C.R.C.") Aktuell (2014) 277 Züchter organisiert. Hiervon sind 95 Züchter (M), 74 Züchter (HM), 108 Züchter (HB) und 3 Züchter (HB) im Ausland ansässig. Die Angaben gehen jedoch bisher nicht aus den Zuchtpapieren hervor, so dass Käufer von Camargue-Pferden dies nur über die "L'A.E.C.R.C" durch den Namen des Züchters ermitteln können.

Besondere Zuchtbedingungen in Deutschland

In Deutschland wurden Camargue-Pferde bereits vor der Eröffnung des Zuchtbuches im Ursprungsgebiet gezüchtet. Diese ersten Importe aus der Camargue hatten Zuchterpapiere der Züchter aus dem  Ursprungsgebiet. Nach dem das Zuchtbuch dann in Frankreich vom zuständigen französischen Pferdezuchtverband dem "Haras nationaux" in Uzes eingerichtet wurde, haben dann auch alle weiter importierten Pferde zur Zucht in Deutschland den Abstammungsnachweis aus dem Ursprungsgebiet erfüllt.

Bei den später importierten Pferden hat insbesondere das Rheinisch-/Westfälische Pferdestammbuch nur diese Abstammungsnachweise aus dem Ursprungsgebiet anerkannt.

Auch das Einbringen von Pferden anderer EU-Mitgliedsstaaten darf nur nach den Richlinien der FN erfolgen. So bestehen Zweifel, ob die aus Italien nach Deutschland eingeführten Pferde mit der Rassebezeichnung "Camargue-Delta" oder "Cavalli del Delta"  diese Richtlinien erfüllen.